Büroarbeitsplätze richtig einrichten – alles, was du wissen musst
Der Schreibtisch und Arbeitsplatz in deinem Büro müssen gewisse Anforderungen erfüllen, die unter anderem in der Arbeitsstättenrichtlinie und Arbeitsplatzverordnung festgehalten sind. Wir möchten dir mit diesem Beitrag helfen, die perfekte Einrichtung und Ausstattung in deinem Büro zu ermöglichen. Beachte dabei, dass wir dich hier nicht rechtlich beraten. Dafür solltest du immer einen Experten oder eine Expertin zurate ziehen.
Wir fassen hier zusammen, wie du dein Büro für deine Mitarbeitenden einrichten solltest!
Eine Einführung: Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen bei der Ausstattung des Büroarbeitsplatzes
Die Größe deines Büros
Die Beleuchtung in den Arbeitsräumen
Die Büroeinrichtung nach der Arbeitsstättenverordnung
Unser Fazit zur Bürogestaltung
Eine Einführung: Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen bei der Ausstattung des Büroarbeitsplatzes
Wenn es um die Arbeitsplatzgestaltung und die Einrichtung von Büroräumen geht, musst du bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. So stellst du die Sicherheit, Gesundheit und Effizienz deiner Beschäftigten sicher. Wichtige Verordnungen für die Gestaltung der Arbeitsumgebung sind:
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Bei der Arbeitsstättenverordnung handelt es sich um das zentrale Gesetz für die Arbeitsplatzgestaltung. Hier findest du alle Anforderungen rund um Sicherheit, Ergonomie und Gesundheit am Arbeitsplatz wie zum Beispiel die Vorgaben zur Raumabmessung, Beleuchtung, Belüftung und den Bodenflächen.
- Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): In diesen Regeln werden die Vorgaben der ArbStättV noch einmal konkretisiert. Die detaillierten Anforderungen zur Bürogestaltung kannst du hier nachlesen.
- Die Bildschirmarbeitsverordnung: Wenn es um Büroarbeitsplätze mit Bildschirmgeräten geht, ist auch die Bildschirmarbeitsverordnung eine wichtige Richtlinie. Sie regelt alle Anforderungen rund um Computerarbeitsplätze.
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Die Arbeitsbedingungen müssen so sein, dass sie die Mitarbeitenden nicht gefährden.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die eine Rolle spielen, sind: die Betriebssicherheitsverordnung, die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die Gefahrstoffverordnung, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Die Größe deines Büros
Die notwendige Größe des Büros wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. So müssen deine Mitarbeitenden sowohl genügend Bewegungsfreiheit haben als auch Platz für Stauraum und Verkehrswege. Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass ein Büro mindestens eine Fläche von acht Quadratmetern haben sollte. Wenn weitere Mitarbeitende hinzukommen, müssen jeweils sechs Quadratmeter mehr Fläche vorhanden sein. Der Richtwert des Gesetzgebers liegt bei acht bis zehn Quadratmetern pro Mitarbeitenden. Je nachdem, um welches Büro es sich handelt, können es auch zehn bis zwölf Quadratmeter sein. So kann der Platzbedarf für Bewegungsflächen, Mobiliar und Equipment gut umgesetzt werden.
Auch die Raumhöhe ist relevant. Bei einer Fläche von unter 50 Quadratmetern muss dein Büro eine Höhe von mindestens 2,5 Metern haben. Handelt es sich um Großraumbüros oder andere große Arbeitsstätten, muss die Raumhöhe sogar drei bis 3,25 Meter betragen.
Die Beleuchtung in den Arbeitsräumen
Die Beleuchtung ist ein wichtiger Faktor für Komfort und Leistungsfähigkeit. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben vor, wie die Beleuchtung in Arbeitsräumen aussehen muss. Demnach müssen die Lichtverhältnisse so angepasst sein, dass sie Blendung und Störungen vermeiden und die Belegschaft in ihren Sehaufgaben passend unterstützen. Das heißt, die Ausleuchtung sollte am besten gleichmäßig sein, um die Augenbelastung zu reduzieren. Auch ist es wichtig, dass natürliches Licht vorhanden ist. Denn es steigert nicht nur die Konzentration, sondern auch das Wohlbefinden.
Die Büroeinrichtung nach der Arbeitsstättenverordnung
In der Arbeitsstättenrichtlinie findest du Informationen zu den Arbeitsmitteln und der Büroeinrichtung. Denn bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass ergonomische, hygienische und auch medizinische Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Um Langzeitschäden zu vermeiden und das körperliche Wohlbefinden zu unterstützen, ist es wichtig, dass die Schreibtischstühle, Schreibtische, Utensilien und Möbelstücke so beschaffen sind, dass sie Fehlhaltungen vorbeugen. Höhenverstellbare Schreibtische können individuell an die Körpergröße des Mitarbeitenden angepasst werden. Schreibtischstühle sollten eine korrekte Arbeitshaltung fördern, indem sie verstellbare Rückenlehnen, Sitzflächen, Armlehnen und mehr haben. Bei Arbeitsmaterialien wie Maus und Tastatur kannst du ebenfalls ergonomische Optionen bereitstellen, um eine natürliche Handhaltung zu ermöglichen und die Belastung auf Handgelenke zu reduzieren.
Die Gesundheit deiner Mitarbeitenden ist essenziell. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass die Schreibtische und Arbeitsflächen regelmäßig gereinigt werden. Auch Oberflächen, die ansonsten häufig berührt werden wie Türgriffe, Telefone, Tastaturen oder andere Benutzerflächen sollten gründlich gesäubert werden. Mit der Bereitstellung von Handdesinfektionsmitteln sorgst du für zusätzliche Hygiene in deinem Büro.
Die Arbeitsstättenrichtlinie gibt auch vor, dass die Büroeinrichtung medizinische Aspekte berücksichtigt. Neben ergonomischem Mobiliar gehören dazu auch Geräusche zu dämpfen, um Ablenkungen zu vermeiden und den Stresspegel niedrig zu halten.
Unser Fazit zur Bürogestaltung
Wenn du all diese Aspekte zur richtigen Bürogestaltung berücksichtigst, bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite und bietest deinen Mitarbeitenden die bestmögliche Arbeitsumgebung, sondern kannst auch dafür sorgen, dass die Arbeitsabläufe im Idealfall produktiver und effizienter werden. Die Investition in eine gute Büroausstattung wird sich also auch auf den Erfolg deines Unternehmens auswirken und sich bezahlt machen.